Kleinunternehmer im Sinne der gewerblichen Sozialversicherung ist im Jahr 2020 ein Unternehmer (Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung oder FSVG-versicherter Arzt) mit
Umsätzen aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten von nicht mehr als € 35.000,00 und
Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht:
Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 sollen den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt werden.
Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der bereits bestehenden und der neuen Begünstigungen von echten E-Autos (für Hybridfahrzeuge gelten zum Teil abweichende Regelungen):