Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 518,44 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe    | € 777,66 |

Höchstbeitragsgrundlage
täglich € 202,00
monatlich € 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen     € 12.120,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 7.070,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 27. September 2023

Bild: M. Schuppich - stock.adobe.com

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